Aufgaben und Ziele

Der infrest e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die eGovernment-Pläne insbesondere des Landes Berlin zu stärken. In diesem Sinne unterstützt er die öffentliche Verwaltung bei der Erarbeitung von Sollprozessen und widmet sich außerdem der Durchführung von Analysen und Konzeptionsprojekten. Schwerpunkte sind die Optimierung des Baustellenmanagements sowie der Durchläufe zu Genehmigungen und Anordnungen.

Aufgaben

Der infrest e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die eGovernment-Pläne insbesondere des Landes Berlin zu stärken. In diesem Sinne unterstützt er die öffentliche Verwaltung bei der Erarbeitung von Sollprozessen und widmet sich außerdem der Durchführung von Analysen und Konzeptionsprojekten. Schwerpunkte sind die Optimierung des Baustellenmanagements sowie der Durchläufe zu Genehmigungen und Anordnungen.

Entstehung:

Der Verein infrest – Infrastruktur eStrasse e.V. wurde am 30.03.2011 gegründet. Er ist aus einer seit 2006 bestehenden freiwilligen Zusammenarbeit der Berliner Verwaltung und vier Leitungsnetzbetreibern entstanden.

Aufgaben:

  • Stärkung der eGovernment-Pläne der Bundesländer und insbesondere des Landes Berlin (zum Beispiel durch Infoabende bzw. Infoveranstaltungen für Verbände, die öffentliche Verwaltung, Leitungsnetzbetreiber und weitere Einrichtungen, Tagungen und Messen),
  • Impulsgeber für Prozesseffizienz in der öffentlichen Verwaltung und der privaten Wirtschaft (digitale Bearbeitungen von Leitungsauskünften, Genehmigungen),
  • Einbindung aller öffentlichen Verwaltungen,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung von Sollprozessen und
  • Durchführung von Analysen und Konzeptionsprojekten.

Ziele

  • Verstärkte Vernetzung der Wirtschaft und der Verwaltung Berlins,
  • Erarbeitung von fachlichen Lösungen in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und Wirtschaft und
  • Förderung der durch den Verein entwickelten Standards zu Prozessen und Schnittstellen.

Organigramm

 

 

Satzung

​Die Satzung des infrest - Infrastruktur eStrasse e.V. in der Fassung vom 02.12.2016 steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung:

Rechtsgrundlagen

Wichtige Gesetze und Regelungen im Überblick.

§ 12 Berliner Straßengesetz

Die Verpflichtung der Leitungsnetzbetreiber, für geplante Aufgrabungen und Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenland eine straßenrechtliche Erlaubnis einzuholen, ergibt sich aus § 12 des Berliner Straßengesetzes.

Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes

Gemäß Anlage 1 Nr. 3 der Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes ist es zur Bearbeitung des Antrags auf straßenrechtliche Erlaubnis erforderlich, dass das Vorhaben mit allen anderen betroffenen Versorgungsunternehmen hinsichtlich der Möglichkeit der Durchführung und aller mit ihr verbundenen Voraussetzungen abgestimmt worden ist. Damit ist die Notwendigkeit zum Einholen einer Leitungsauskunft angesprochen.

Das Erfordernis zum Versenden einer Aufgrabemeldung vor Beginn sowie einer Fertigstellungsanzeige nach Beendigung der Baumaßnahmen ist in den Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes rechtlich verankert.

Die Ausführungsvorschriften zu § 12 des Berliner Straßengesetzes nennen außerdem die Unterlagen, die für eine vollständige Antragstellung einzureichen sind und beschreiben das Prozedere zwischen Tiefbauamt und Bauunternehmen bzw. Leitungsnetzbetreiber rund um die erteilte Sondernutzungserlaubnis.

§ 16 BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschriften) C22 - Bauarbeiten

Hier ist u.a. beschrieben, dass vor Baubeginn durch den Unternehmer in seinem Arbeitsbereich vorhandene Leitungsanlagen zu ermitteln sind, durch die Personen (hier Bauarbeiter) gefährdet werden können. Sind Anlagen vorhanden, ist ein Benehmen mit dem Leitungsnetzbetreiber hinsichtlich der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festzulegen und durchzuführen.

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Arbeitsverfahren „Erdverlegte Leitungen“ (BG Bau R 152)

  • DVGW-Hinweis GW 118 „Erteilung von Auskünften in Versorgungsunternehmen (Leitungsauskünfte)“
  • DVGW-Hinweis GW 315 „Maßnahmen zum Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten“
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BG Bau R 500)
  • DIN 18299 VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (ATV)