Beirat

Mitglieder des Beirats

Name Vertreter von Funktion
Herr Sebastian Askar SenWeb Beiratsmitglied
Herr Lutz Degner NBB Beiratsmitglied
Herr Dr. Lutz Kaden  IHK Berlin Beiratsmitglied
Herr Bernhard Nitsch SGA Marzahn-Hellerdorf Beiratsmitglied
Frau Melanie Jachtner SenMVKU Beiratsmitglied
Herr Michael Schleusener SGA Lichtenberg Beiratsmitglied
Herr Michael Schmidt Bauindustrieverband Ost Beiratsmitglied
Frau Harriet Vahldieck Wall GmbH Beiratsmitglied
Herr Dr. Andreas Wirths Vattenfall Berlin Wärme AG Beiratsmitglied
Herr Thomas Fritsch Rohrleitungsbauverband e.V. Beiratsmitglied
Herr Florian Regnery Stromnetz Berlin Beiratsmitglied
Herr Ulf Wilhelm Berliner Wasserbetriebe Beiratsmitglied
Frau Claudia Winterstein Deutsche Telekom Beiratsmitglied
Herr Stephan Boy Berliner Energie- und Netzholding Beiratsmitglied
Frau Juliane Freitag  infrasignal Beiratsmitglied
Frau Katarzyna M. Urbanczyk-Siwek Fachgemeinschaft Bau Beiratsmitglied
Herr Hans Jörg Jaehne Sen MVKU Gast
Frau Nelida Rostock SenMVKU Gast
Herr Christian Erhart SenMVKU Gast
Herr Jürgen Besler  infrest e.V. Geschäftsführer infrest 
Herr Uwe Kutscher BVG Stellver. Vorsitzender

 

Der Beirat des infrest e.V.

Die Mitglieder des Beirats werden auf die Dauer von maximal 4 Jahren vom Vorstand des Vereins benannt. Der Beirat besteht aus maximal 20 Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte jeweils auf die Dauer von vier Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Beirat ist auch berechtigt, Fachausschüsse für bestimmte Themenfelder zu bilden, die als Arbeitskreise des Beirats fungieren und dem Vorstand Bericht erstatten.

Im Beirat sollen Repräsentanten und Fachleute aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung vertreten sein, die in der Öffentlichkeit für die Zwecke des Vereins werben und bereit sind, zur Förderung des Vereinszwecks ihre spezifischen Fachkenntnisse einzubringen. Der Beirat ist ein Forum zum Austausch übergeordneter Themen und gibt Impulse für die Entwicklung des Vereins gemäß des in § 2 beschriebenen Vereinszwecks.

 

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