Mitglieder des Beirats
Mitglieder | Unternehmen | Funktion |
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Uwe Kutscher | Berliner Verkehrsbetriebe | Stlv. Vorsitzender des Beirats |
Ulf Wilhelm | Berliner Wasserbetriebe | Beiratsmitglied |
Sebastian Askar | Senatsverwaltung für Wirtschaft, Betriebe und Energie | Beiratsmitglied |
Bernhard Nitsch | Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf | Beiratsmitglied |
Melanie Jachtner | Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz | Beiratsmitglied |
Uwe Scharnweber | Vattenfall Wärme Berlin AG | Beiratsmitglied |
Claudia Winterstein | Deutsche Telekom Technik GmbH Technische Infrastruktur Niederlassung Ost | Beiratsmitglied |
Martin Schleusener | Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg | Beiratsmitglied |
Lutz Degner | NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG | Beiratsmitglied |
Dr. Lutz Kaden | IHK Berlin | Beiratsmitglied |
Andreas Kraft | Projektberatung eGovernment | Beiratsmitglied |
Jürgen Schunk | Stromnetz Berlin GmbH | Vorsitzender des Beirats |
Dr. Manja Schreiner | Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg e.V. | Beiratsmitglied |
Thomas Frisch | Rohrleitungsbauverband e.V. | Beiratsmitglied |
Harriert Vahldiek | Wall GmbH | Beiratsmitglied |
Der Beirat des infrest e.V.
Die Mitglieder des Beirats werden auf die Dauer von maximal 4 Jahren vom Vorstand des Vereins benannt. Der Beirat besteht aus maximal 20 Mitgliedern. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte jeweils auf die Dauer von vier Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Beirat ist auch berechtigt, Fachausschüsse für bestimmte Themenfelder zu bilden, die als Arbeitskreise des Beirats fungieren und dem Vorstand Bericht erstatten.
Im Beirat sollen Repräsentanten und Fachleute aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung vertreten sein, die in der Öffentlichkeit für die Zwecke des Vereins werben und bereit sind, zur Förderung des Vereinszwecks ihre spezifischen Fachkenntnisse einzubringen. Der Beirat ist ein Forum zum Austausch übergeordneter Themen und gibt Impulse für die Entwicklung des Vereins gemäß des in § 2 beschriebenen Vereinszwecks.
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